Qualität durch Fortbildung
Es liegt in der Natur der Sache, dass Mandanten die fachliche Kompetenz ihres Rechtsanwalts oft nur schwer einschätzen können. Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) vergibt deshalb ein Zertifikat an Rechtsanwälte, die ihrer Fortbildungspflicht in besonderer Weise nachkommen. Mit einer bundesweit einheitlich gestalteten Urkunde bestätigt die BRAK, dass die für das Zertifikat festgelegten Anforderungen an Art und Umfang der Fortbildung erfüllt wurden.
Mandanten können an dieser Auszeichnung sofort erkennen, dass sich dieser Rechtsanwalt besonders um seine Fortbildung bemüht.
In der Kanzlei Gärtner · Sattler & Koll. wurde das Fortbildungszertifikat Herrn RA Jacques Sattler verliehen.