Qualität durch Fortbildung

Es liegt in der Natur der Sache, dass Mandanten die fachliche Kompetenz ihres Rechts­anwalts oft nur schwer ein­schätzen können. Die Bundes­rechts­anwalts­kammer (BRAK) vergibt deshalb ein Zertifikat an Rechts­anwälte, die ihrer Fort­bildungs­pflicht in besonderer Weise nach­kommen. Mit einer bundes­weit ein­heit­lich gestalteten Urkunde bestätigt die BRAK, dass die für das Zertifikat fest­gelegten Anforderungen an Art und Umfang der Fort­bildung erfüllt wurden.

Mandanten können an dieser Aus­zeichnung sofort erkennen, dass sich dieser Rechts­anwalt besonders um seine Fort­bildung bemüht.

In der Kanzlei Gärtner · Sattler & Koll. wurde das Fort­bildungs­zertifikat Herrn RA Jacques Sattler verliehen.