Streitvermeidung und Schlichtung

Durch seine betreuende und be­ratende Funktion hilft der Notar in viel­fältiger Weise, Streit von vorn­herein zu ver­meiden oder bereits ent­standenen Streit im Wege einer ein­ver­nehm­lichen Lösung bei­zu­legen. Aber auch dort, wo keine Einigung möglich ist, kann der Notar auf­grund seiner un­ab­hängigen und un­partei­ischen Stellung sowie seiner Fach­kunde als Schieds­richter einen Streit ent­scheiden.

Durch die Ein­schaltung des Notars als professionellem Berater im Rahmen eines Vertrags­schlusses kommen Streitig­keiten unter den verschiedenen Beteiligten eines Ver­trages oft gar nicht erst auf. Dies gilt sowohl für die Beratung durch den Notar, die Erstellung von Ent­würfen, den eigentlichen Vertrags­schluss (Beurkundung) als auch für die Abwicklung (Vollzug) eines Vertrages.

In all diesen Phasen ist der Notar, anders als der Rechts­anwalt, den Interessen beider Parteien ver­pflichtet. Auf­grund seiner gesetzlichen Stellung als un­ab­hängiger und un­partei­ischer Betreuer der Beteiligten achtet der Notar auf einen gerechten Interessens­ausgleich aller Vertrags­parteien.

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