Ehe, Partnerschaft und Familie

Das Zusammen­leben wirft zahl­reiche Fragen auf, die bedacht werden sollten, wie zum Beispiel:

  • Was geschieht mit dem alleinigen oder dem beider­seitigen Vermögen?
  • Soll Vermögen (z.B. Grund­besitz) gemeinsam oder alleine erworben werden und welche steuer­lichen Konsequenzen ergeben sich daraus?
  • Hafte ich für die Schulden meines Partners?
  • Bin ich im Alter abgesichert?
  • Stehen mir Zahlungen bei Krankheit und Erwerbs­unfähigkeit zu oder muss ich Ansprüche meines Partners erwarten?
  • Welche Rechte und Pflichten habe ich bezüglich gemeinsamer Kinder?
  • Was geschieht im Falle der Trennung?
  • Welche Rechte habe ich im Todesfall?
  • Was gilt für den Fall einer »internationalen Ehe«?

Die Antworten auf diese Fragen fallen höchst unter­schiedlich aus, abhängig davon, ob die Partner in ehelicher, lebens­partner­schaft­licher oder in nicht­ehelicher Gemein­schaft zusammen­leben. Das Gesetz bietet jedoch die Möglich­keit, individuelle Ver­ein­barungen zu treffen und selbständig die passende Regelung zu wählen. Diese gesetz­lichen Regelungen können in einem Ehevertrag den jeweiligen persön­lichen Ver­hältnissen an­ge­passt werden.

Voraus­setzung ist dabei die genaue Kenntnis der Gesetzes­lage. Der Notar kann als unparteiischer Berater diese Kenntnis ver­mitteln und einen ver­nünftigen und aus­ge­wogenen Ver­trag an­bieten. Der Notar ver­hilft den Partnern zu einem maß­ge­schneiderten recht­lichen Kleid für ihre persönliche Lebens­situation.

Aber auch in Bezug auf das Ver­hältnis zwischen Eltern und Kindern, einschließ­lich Fragen zur Adoption ist der Notar der richtige Ansprech­partner.

Sie benötigen Unterstützung?
Nehmen Sie jetzt Kontakt auf!
Ich berate Sie gern.