Im Tätigkeitsbereich des Arbeitsrechts beraten wir sowohl Arbeitnehmer als auch Unternehmen. Im kollektiven Arbeitsrecht sind wir ebenfalls tätig.
Auf diesem Gebiet bearbeiten wir zu einem großen Teil Angelegenheiten des Kündigungsschutzrechts und Kündigungsrechts. Hinzu kommen Angelegenheiten der vertraglichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses z. B. durch Auflösungsverträge. Darüber hinaus sind wir Ihnen gerne bei der arbeitsvertraglichen Gestaltung behilflich. Auf dem Gebiet des kollektiven Arbeitsrechts sind wir ebenfalls erfahren: Hier begleiten wir Einigungsstellen, führen Beschlussverfahren und wirken bei der Aushandlung von Betriebsvereinbarungen mit.
Tätigkeitsfelder im Arbeitsrecht:
- Kollektives Arbeitsrecht
- Vertragsgestaltung
- Kündigungsschutzverfahren
- Abmahnungen
- Zeugnis
- …
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Wir beraten Sie gern.