Arbeitsrecht

Im Tätigkeits­bereich des Arbeits­rechts beraten wir sowohl Arbeit­nehmer als auch Unter­nehmen. Im kollektiven Arbeits­recht sind wir eben­falls tätig.

Auf diesem Gebiet bearbeiten wir zu einem großen Teil An­ge­legen­heiten des Kündigungs­schutz­rechts und Kündigungs­rechts. Hinzu kommen An­ge­legen­heiten der vertrag­lichen Be­endi­gung des Arbeits­ver­hältnisses z. B. durch Auf­lösungs­verträge. Darüber hinaus sind wir Ihnen gerne bei der arbeits­ver­traglichen Ge­staltung be­hilflich. Auf dem Gebiet des kollektiven Arbeits­rechts sind wir eben­falls er­fahren: Hier begleiten wir Einigungs­stellen, führen Beschluss­verfahren und wirken bei der Aushandlung von Betriebs­ver­ein­barungen mit.

Tätigkeitsfelder im Arbeitsrecht:
  • Kollektives Arbeitsrecht
  • Vertragsgestaltung
  • Kündigungsschutzverfahren
  • Abmahnungen
  • Zeugnis

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