Immobilien

Der Kauf oder Verkauf einer Immobilie stellt für die Beteiligten ein Geschäft mit erheb­licher finanzieller Bedeutung dar. Große Beträge des eigenen Vermögens müssen investiert und/oder zusätzlich Darlehen auf­ge­nommen werden. Für den Ver­käufer ist der Grund­besitz häufig der bedeutendste Gegen­stand des eigenen Ver­mögens.

Damit die Vertrags­beteiligten bei einem solch wichtigen Vor­gang sach­gemäß be­raten und Risiken möglichst ver­mieden werden hat der Gesetz­geber hier die Mit­wirkung des Notars vor­gesehen. Dieser sorgt für eine rechtlich aus­ge­wogene Gestaltung und hilft Risiken zu ver­meiden, er besorgt die für den Voll­zug erforder­lichen Unter­lagen und über­wacht die Eigentums­umschreibung im Grund­buch auf den Käufer.

Der Notar bespricht mit den Vertrags­beteiligten deren Vor­stellungen, informiert über Regelungs­möglich­keiten und erstellt einen sach­gerechten und aus­ge­wogenen Kauf­vertrags­entwurf.

Solche Kauf­verträge können z.B. der Erwerb eines Bau­platzes, eines Ein- oder Mehr­familien­hauses, einer Eigentums­wohnung, ein sogenannter Bau­träger­vertrag oder auch eines Erb­bau­rechts sein.

Folgende Aspekte regelt der Notar in jedem Immobilien­kauf­vertrag:
  • Sicherung von Käufer und Verkäufer,
  • Löschung oder Fortbestand von Belastungen,
  • Gewährleistung für Mängel,
  • Übergang von Besitz, Nutzungen und Lasten,
  • Aufteilung der Erschließungskosten und das
  • Erfordernis einer Vermessung (Teilflächenkauf).
Weitere Themen:
  • Kreditsicherheiten
  • Dienstbarkeiten
  • Wohn- und Nießbrauchrechte

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