Immobilien
Der Kauf oder Verkauf einer Immobilie stellt für die Beteiligten ein Geschäft mit erheblicher finanzieller Bedeutung dar. Große Beträge des eigenen Vermögens müssen investiert und/oder zusätzlich Darlehen aufgenommen werden. Für den Verkäufer ist der Grundbesitz häufig der bedeutendste Gegenstand des eigenen Vermögens.
Damit die Vertragsbeteiligten bei einem solch wichtigen Vorgang sachgemäß beraten und Risiken möglichst vermieden werden hat der Gesetzgeber hier die Mitwirkung des Notars vorgesehen. Dieser sorgt für eine rechtlich ausgewogene Gestaltung und hilft Risiken zu vermeiden, er besorgt die für den Vollzug erforderlichen Unterlagen und überwacht die Eigentumsumschreibung im Grundbuch auf den Käufer.
Der Notar bespricht mit den Vertragsbeteiligten deren Vorstellungen, informiert über Regelungsmöglichkeiten und erstellt einen sachgerechten und ausgewogenen Kaufvertragsentwurf.
Solche Kaufverträge können z. B. der Erwerb eines Bauplatzes, eines Ein- oder Mehrfamilienhauses, einer Eigentumswohnung, ein sogenannter Bauträgervertrag oder auch eines Erbbaurechts sein.
Folgende Aspekte regelt der Notar in jedem Immobilienkaufvertrag:
- Sicherung von Käufer und Verkäufer,
- Löschung oder Fortbestand von Belastungen,
- Gewährleistung für Mängel,
- Übergang von Besitz, Nutzungen und Lasten,
- Aufteilung der Erschließungskosten und das
- Erfordernis einer Vermessung (Teilflächenkauf).
Weitere Themen:
- Kreditsicherheiten
- Dienstbarkeiten
- Wohn- und Nießbrauchrechte
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