Benötige ich einen Beratungs­schein?

Bürger­innen und Bürger mit geringem Ein­kommen können Beratungs­hilfe be­kommen, um sich recht­lich beraten und, soweit erforder­lich, ver­treten zu lassen. Beratungs­hilfe kann auf allen Rechts­gebieten er­teilt werden. Das zuständige Amts­gericht stellt Beratungs­scheine vor der Beratung aus. Bitte bringen Sie einen Beratungs­schein mit, nur so kann eine rechts­anwaltliche Tätig­keit erfolgen.

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